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Nach den Parlamentswahlen

Nach den Parlamentswahlen

2023/10/20

Prekarität, Benachteiligung und Willkür

Luxemburg hat gewählt. Mit Blick auf die nun anstehenden Sondierungsgespräche und
Koalitonsverhandlungen legt die „Association des Employé(e)s de l’Etat asbl“ ihren
Forderungskatalog vor und fordert die Politik auf, ihren Erwartungen bei der Erstellung des Koalitonsprogramms Rechnung zu tragen.

Mit Bestürzung und Besorgnis zugleich stellt die „Association des Employé(e)s de l’Etat asbl“ (AEE), eine der rund 65 Mitgliedsorganisationen der CGFP, fest, dass die Regierung bei Neueinstellungen im öffentlichen Dienst anstelle von Beamten („Fonctionnaires“) immer noch überdurchschnittlich viele Angestellte („Employés de l’Etat”) einstellt. Ein Blick an einem x-beliebigen Tag auf die regierungseigene Internetseite www.govjobs.lu bringt es an den Tag: Von den ersten 100 ausgeschriebenen Stellen entfallen 67 Posten auf Angestellte im Staatsdienst, 17 davon auf Beamte und / oder Angestellte und gerade einmal 16 Stellen auf Beamte. Dabei sollen die staatlichen Stellen in erster Linie mit Beamten besetzt werden – nur in Ausnahmefällen, dann nämlich, wenn sich die bewährte Rekrutierungsmethode für Beamte als völlig ungeeignet erweist, sollte auf Staatsangestellte zurückgegriffen werden.

Die CGFP-Gewerkschadszeitung „fonction publique“ hatte bereits in ihrer Januar-Ausgabe vor einer „Aushöhlung des Beamtenstatuts“ gewarnt. Während der Anteil der Angestellten im Staatsdienst im Jahre 2008 bereits 22,2 Prozent aller Bediensteten ausmachte, stieg diese Zahl im Jahre 2021 sogar auf 32,3 Prozent.

Auch im derzeitigen Stellenangebot sind die statutarisch vollständig abgesicherten Beamtenposten noch immer sehr deutlich in der Unterzahl. Dass die Stellung der „Employés“ weniger gut abgesichert ist als jene der „Fonctionnaires“, führt zur legitimen AEE-Forderung, dass alle Bediensteten, welche die Bedingungen des Beamtenstatuts erfüllen, dieses auch erhalten müssen. Die Begründung, dass die Einstellung von Angestellten mehr Flexibilität zulasse, wird die AEE jedenfalls nicht mehr gelten lassen. Als Berufsorganisation aller Staatsangestellten fordert die „Association des Employé(e)s de l’Etat asbl“ unverzüglich, dass die Zeitspanne für eine Verbeamtung der Staatsangestellten von derzeit 15 Jahren drastisch verringert wird.

Längst ist gewusst, dass Angestellte im Staatsdienst dieselben Verpflichtungen genießen wie ihre Beamtenkollegen, beileibe aber nicht über die gleiche solide Absicherung gegenüber jeglicher Willkür verfügen. Mit Vehemenz wiederholt die „Association des Employés de l’Etat asbl“ daher ihre Forderung, das für Beamte geltende Disziplinarrecht nach Beendigung des zweijährigen Praktikums auf die Staatsangestellten auszudehnen und nicht erst nach einer Dienstzeit von 10 Jahren. Es kann nicht angehen, dass sich Staatsangestellte, unter ihnen auch die „Chargés“, die sich längst bewährt haben, über einen derart langen Zeitraum in einem äußerst prekären Arbeitsverhältnis befinden und den Launen mancher Vorgesetzten ausgesetzt sind.

Dasselbe gilt im Übrigen auch bei Krankmeldungen über einen längeren Zeitraum. Dass einem Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wegen Krankheit überhaupt gekündigt werden kann, grenzt schon an Gefühllosigkeit. Dass er dann dem Staatsdienst auf Lebenszeit nicht mehr beitreten darf, genauso als ob er wegen eines schwerwiegenden Fehlverhaltens („faute grave“) entlassen worden wäre, ist völlig abwegig. Auch in diesem Punkt verlangt die „Association des Employé(e)s de l’Etat asbl“ unverzüglich Nachbesserungen.

Die AEE-Forderungen sind nicht neu. Bereits in den vor Jahren in der Folge eines Gehälterabkommens geführten bilateralen Gesprächen zwischen den CGFP-Fachverbänden und dem Beamtenministerium hat die „Association des Employé(e)s de l’Etat asbl“ auf diese Missstände hingewiesen. Auch bei den jüngsten, im Vorfeld der Parlamentswahlen vom 8. Oktober stattgefundenen Gesprächen mit den politischen Fraktionen stießen die AEE-Forderungen weitgehend auf großes Verständnis. Doch: Mit Verständnis alleine ist es nicht getan. Es besteht ganz im Gegenteil dringender Handlungsbedarf. Es ist höchste Zeit, dass die Politik den Worten auch Taten folgen lässt.

Die AEE begrüßt die aufgrund des jüngsten Gehälterabkommens ins Leben gerufenen Arbeitsgruppen zu den Themenfeldern „Disziplinarrecht“ und „Langzeitkrankmeldungen“. Sie appelliert unmissverständlich an die Regierung, in beiden Bereichen Verantwortung zu übernehmen und die richtigen Schlussfolgerungen hin zu einer besseren Absicherung der Angestellten im Staatsdienst zu ziehen.

Dass Angestellte im Staatsdienst, welche dieselbe Arbeit verrichten wie ihre Beamtenkollegen, weniger gut entlohnt werden und weniger gute Aufstiegsmöglichkeiten haben, ist völlig unzulässig und in der heutigen Zeit nicht mehr tragbar. Hier muss der Grundsatz gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Aus heutiger Sicht gibt es jedenfalls keinen Grund mehr für eine unterschiedliche Vergütung, sprich einen geringfügigen Punktwert. Dies geht auf eine Zeit zurück, in der Beamte und Angestellte im Staatsdienst unterschiedliche Beiträge in die Sozialversicherung einzahlten. Das ist allerdings seit rund 25 Jahren nicht mehr der Fall. Die AEE fordert demnach, diese anachronistische Situation ein für alle Mal zu bereinigen.

PDF du Rapport

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